Schließzylinder
Ein Schließzylinder ist der mittels eines Metallschlüssels zu betätigende Teil des Zylinderschlosses, und besteht meist aus einem Gehäuse und einem drehbaren Zylinderkern. Es gibt verschiedene Bauformen wie Profilzylinder, Rundzylinder, Ovalzylinder u.v.m. Halbzylinder sind nur von einer Seite schließbar, Doppelzylinder von beiden; Knaufzylinder sind auf einer Seite mit einem Türschlüssel, auf der anderen mit einem fest montierten drehbaren Knauf zu betätigen.
Das Patent wurde 1924 von Sylvester Wöhrle, einem Mitarbeiter der Hahn-AG für Optik und Mechanik in Ihringshausen bei Kassel, angemeldet. Die Hahn AG ist kurz darauf von der Goerz Aktien Gesellschaft Berlin übernommen worden und diese ging 1927/28 im Firmenkonsortium Zeiss Ikon auf. Unter dem Markennamen Zeiss Ikon wurde deshalb der Schließzylinder seit den späten 1920er Jahren weltweit bekannt.
Standardisiert werden die Schließzylinder in DIN EN 1303 "Schließzylinder für Schlösser" und DIN 18252 "Profilzylinder für Türschlösser".
Der Schließzylinder ist heutzutage das Kernstück der Sicherheit von Schloss und Tür. Der Key trägt mechanische (heute auch elektronische) Codierungen in Form von Einschnitten (und/oder Bohrmulden) und seines Profils.
Im Schließzylinder werden diese Codierungen abgetastet. Stimmt das Profil des Metallschlüssels und die Profilierung des Schließzylinders überein, kann der Schlüssel eingeführt werden. Passen außerdem die Einschnitte des Keys, ordnen sich die Stifte im Schließzylinder so, dass der Kern gedreht werden kann – es wird (auf-)geschlossen.
Einbruchsicherheit
Schließzylinder müssen vor Abbrechen, Aufbohren, Herausziehen sowie sonstigen Angriffen geschützt sein. Gegen diese Überwindungsmethoden bieten Schließzylinder mit Aufbohrschutz, Kernziehsperre und Ziehschutz in hohem Maße Widerstand.
Durch die Montage eines einbruchhemmenden Türschilds bzw. Beschlag mit integriertem Ziehschutz kann ein Schließzylinder auch vor diesen Angriffsmethoden geschützt werden.
Aufsperrsicherheit
Als Aufsperrsicherheit bezeichnet man den Widerstand, den ein Schließzylinder gegen Öffnungsversuche mit Sperrwerkzeugen bietet. Allen Versuchen, Schließzylinder durch aufsperren zu überwinden, werden von den Herstellern eine Reihe von technischen Vorkehrungen, wie z. B. Hantelstifte, parazentrische Schlüsselprofile und zusätzliche Sperrelemente entgegengesetzt.
Eine recht neue Entwicklung sind mechatronische Schließzylinder, bei denen eine Batterie und Elektronik in „mechanischen“ Schlüsseln sind. Der Schlüssel für diese Schließzylinder hat eine elektrische Verbindung zum Türschloss und es erfolgt die Übermittlung von einem Code, um das Schloss freizugegeben.
Not- und Gefahrenfunktion
Herkömmliche Schließzylinder lassen sich nicht drehen, wenn von der anderen Türseite ein Türschlüssel in gedrehter Position steckt. Daher werden besondere Schließzylinder unter Bezeichnungen wie „mit Not- und Gefahrenfunktion“, „mit Gefahreinrichtung“ oder „beidseitig schließbar“ angeboten, die sowohl ein unbeabsichtigtes Aussperren vermeiden wie auch die Notöffnung bei hilflosen Personen in der Wohnung gewährleisten. Es ist teilweise auch möglich, die Gefahröffnung nur auf Gefahrschlüssel zu beschränken.